Betreuung bedeutet die gesetzliche Vertretung eines Menschen, der wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Er übernimmt durch seine Mitarbeiter/innen auch selbst die Führung von Betreuungen.
Um Betreuer/in zu werden, braucht man die Bestellung durch das Betreuungsgericht. Das Vormundschaftsgericht (Notariat) entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist und ein/e Betreuer/in bestellt wird. Die Einzelregelungen finden sich im Betreuungsgesetz.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so geben wir Ihnen alle erforderlichen Informationen in einem persönlichen Gespräch und stehen Ihnen auch während der Ausübung des Amtes mit unseren Erfahrungen und unserem Rat zur Verfügung.