FAQ

Betreuung bedeutet die gesetzliche Vertretung eines Menschen, der wegen einer Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten des täglichen Lebens ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.

  • Durch den persönlichen Kontakt zum/zur Betreuer/in wird der betroffene Mensch bei der Regelung seiner Angelegenheiten unterstützt und begleitet.
  • Er wird rechtlich in festgelegten Aufgabenkreisen durch den/die Betreuer/in vertreten.
  • Im persönlichen Kontakt zum Betreuten die Angelegenheiten des betroffenen Menschen so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht: ( z. B. Auflösung der Wohnung, Sorge um die Gesundheit, das Vermögen oder das Geltend machen von Rechtsansprüchen).
  • Sich auf einen Menschen mit seinen guten, aber auch problematischen Seiten einzulassen und ihm rechtlicher Vertreter zu sein.
  • Er informiert und berät
    Familienangehörige, Freunde und Bekannte von betreuungsbedürftigen Menschen über die Einrichtung einer Betreuung.
  • Menschen, die an der Übernahme einer Betreuung interessiert sind.
  • Professionelle Mitarbeiter/innen aus sozialen Diensten.

 

Er übernimmt durch seine Mitarbeiter/innen auch selbst die Führung von Betreuungen.

Um Betreuer/in zu werden, braucht man die Bestellung durch das Betreuungsgericht. Das Vormundschaftsgericht (Notariat) entscheidet, für welche Bereiche eine Betreuung notwendig ist und ein/e Betreuer/in bestellt wird. Die Einzelregelungen finden sich im Betreuungsgesetz.

  • Die Einführung in das Amt des Betreuers/ der Betreuerin.
  • Die laufende Unterstützung während der Tätigkeit.
  • Die Beratung in allen Fragen im Umgang mit dem/der Betreuten.
  • Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen.
  • Die Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung.
  • Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so geben wir Ihnen alle erforderlichen Informationen in einem persönlichen Gespräch und stehen Ihnen auch während der Ausübung des Amtes mit unseren Erfahrungen und unserem Rat zur Verfügung.