Sie können Vorsorge treffen für Situationen, in denen Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Zwei Regelungen bieten sich an:

Betreuung Icon Vollmacht

Generalvollmacht Gültigkeit

Bis Vollendung des 18. Lebensjahrs und Ab Volljährigkeit (Vollendung des 18. Lebensjahrs)

Betreuung Icon Hands

BETREUUNGSVERFÜGUNG

Wunsch hinsichtlich Auswahl rechtlicher Betreuer im Falle der Erforderlichkeit einer rechtlichen Betreuung

Beide Vorsorgemöglichkeiten können einzeln geregelt bzw. miteinander kombiniert werden.