Vorsorgevollmacht

Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht kann ein voll geschäftsfähiger Mensch im Voraus eine andere Person oder mehrere Personen bevollmächtigen, sie in einzelnen oder auch in allen Angelegenheiten (sog. Generalvollmacht) zu vertreten. Solche bevollmächtigten Personen können frei gewählt werden und sollten Menschen sein, zu denen ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht.

  • Die Vorsorgevollmacht kann z.B. gelten für
    Ihre persönlichen Angelegenheiten des täglichen Lebens
  • alle Vermögens-, Rechts- und Steuerangelegenheiten
  • die Vertretung gegenüber Privatpersonen, Banken, Behörden und Gerichten
  • ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, auch bei Operationen

Bevor eine Vorsorgevollmacht erteilt wird, sollte die jeweilige Vertrauensperson gefragt werden, ob sie diese Aufgabe übernehmen kann und will. Es empfiehlt sich in jedem Fall ein Beratungsgespräch mit einem Notar oder Rechtsanwalt.